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Privatgutachten und Beratung

Insbesondere zu den folgenden Anlässen zur Unternehmensbewertung können wir die Wertvorstellungen der Parteien zum Ausgleich bringen:

  • Unternehmenskauf bzw. –verkauf
  • Kauf bzw.- Verkauf von Unternehmensbeteiligungen
  • erbrechtliche Auseinandersetzungen
  • Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren
  • Wertermittlung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
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